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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)44 Beiträge
AutorAndr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen397927
Datum17.04.2007 11:01      MSG-Nr: [ 397927 ]12047 x gelesen

Die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben besteht trotz allem. Da hast Du Recht.
Wenn so eine Steuererklärung abgegeben worden ist, ist alles OK, wenn die Angaben in der
Steuererklärung richtig sind.
Die Anerkennung zum e.V. ist übrigens wie die Anerkennung zu gemeinnützigen Zwecken kostenlos.
Wur die Notarskosten für die Gründung sind zu bezahlen.

Gruss

Andreas



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