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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 C.8, Braunschweig / Niedersachsen | 397927 | ||
Datum | 17.04.2007 11:01 MSG-Nr: [ 397927 ] | 12047 x gelesen | ||
Die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben besteht trotz allem. Da hast Du Recht. Wenn so eine Steuererklärung abgegeben worden ist, ist alles OK, wenn die Angaben in der Steuererklärung richtig sind. Die Anerkennung zum e.V. ist übrigens wie die Anerkennung zu gemeinnützigen Zwecken kostenlos. Wur die Notarskosten für die Gründung sind zu bezahlen. Gruss Andreas | ||||
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