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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)44 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland397942
Datum17.04.2007 11:33      MSG-Nr: [ 397942 ]11996 x gelesen

Moin,

Geschrieben von René SchmidtGibts daher auch keine Strafe?

Die Straffestsetzung hat in aller Regel nichts mit der Höhe der hinterzogenen Steuern zutun. Es ist allenfalls ein Gradmesser.

Ein Bußgeld könnte trotzdem festgesetzt werden. Über die Höhe liese sich spekulieren.

Wichtig ist nur, das der Vorstand diesen Betrag aus seinem Privatvermögen begleichen muss!

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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