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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 397942 | ||
Datum | 17.04.2007 11:33 MSG-Nr: [ 397942 ] | 11996 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von René Schmidt Gibts daher auch keine Strafe? Die Straffestsetzung hat in aller Regel nichts mit der Höhe der hinterzogenen Steuern zutun. Es ist allenfalls ein Gradmesser. Ein Bußgeld könnte trotzdem festgesetzt werden. Über die Höhe liese sich spekulieren. Wichtig ist nur, das der Vorstand diesen Betrag aus seinem Privatvermögen begleichen muss! Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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