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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)44 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397952
Datum17.04.2007 12:01      MSG-Nr: [ 397952 ]12002 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyOb der Verein gemeinnützig ist entscheidet das Finanzamt erst auf Antrag und teilt dies dem Verein ganz nett per Bescheid mit. Aber: Rückwirkend wird das wohl nicht gehen.Eine rückwirkende An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich und eigentlich alltäglich. Das dies bei einer erstmaligen Anerkennung anders geregelt ist, wäre mir neu.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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