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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 397954 | |||
Datum | 17.04.2007 12:15 MSG-Nr: [ 397954 ] | 11982 x gelesen | |||
Was mich eher schon wundert, das das Finanzamt die Spendenquittungen angenommen hat und da dann nichts unternommen hat. 1. Glaubst du wirklich, daß die zu 100% geprüft werden? 2. Wie glaubst du reagiert ein Finanzbeamter auf eine Quittung mit dem Kopf "Freiwillige Feuerwehr XY"? Nicht selten kann man nämlich dem Schriftverkehr solcher Vereine nicht entnehmen, daß es sich um einen Verein und nicht die kommunale Einrichtung handelt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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