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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein)44 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen397956
Datum17.04.2007 12:16      MSG-Nr: [ 397956 ]11883 x gelesen

Eine rückwirkende An- und Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist möglich und eigentlich alltäglich. Das dies bei einer erstmaligen Anerkennung anders geregelt ist, wäre mir neu.

Rückwirkend über einige Jahre bzw. vermutlich eher Jahrzehnte dürfte aber sehr schwierig werden. Zudem müßte die Satzung und das Handeln des Vereins im besagten Zeitraum auch die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllen.

MkG
Marc


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