News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erfahrungen mit Steuernachzahlungen / Haftungsfragen (Feuerwehrverein) | 44 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 397957 | ||
Datum | 17.04.2007 12:17 MSG-Nr: [ 397957 ] | 12035 x gelesen | ||
Naja, das FA erteilt eine vorläufige Anerkennung nach einer ersten .. oberflächlichen Ansicht der Satzung. Diese gilt max. 18 Monate. Bis dahin sollte die 1. Steuererklärung abgegeben sein, worauf das FA dann einen Bescheid erlässt und die Gemeinnützigkeit auf 3 Jahre festlegt. Eine nachträglich Anerkennung dürfte fast nicht möglich sein. eine nachträgliche Aberkennung allerdings dürfte es häufiger geben Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|