alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Tragkraftspitzenanhänger
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstjahre23 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW398213
Datum18.04.2007 16:14      MSG-Nr: [ 398213 ]7782 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Christian HüppeAbgesehen davon ist hier tatsächlich eine einfache Frage gestellt worden. Wir sind hier doch nicht vor Gericht, wo zunächst geprüft werden muss, ob die Frage zulässig ist...

Und selbst da ist man in der Regel ein wenig großzügig :-)

Zur Ausgangsfrage:
Dienstjahre sind Dienstjahre und da wir offiziell keine Feuerwehren 2. Klasse haben nur weil sie z.B. ein TSA haben und im Jahr nur 5 Einsätze fahren, sind die Dienstjahre von allem losgelöst, egal ob man pro Woche 5 Std. Übungsdienst macht oder sich einmal im Monat 30 min zum üben und den Rest zum Saufen trifft und das als Übungsdienst deklariert. Auch sind Unterbrechungen m.E. nicht zu berücksichtigen. Das wäre, als würde man einem Rentner, der seinen Führerschein abgegeben hat irgendwann absprechen, dass er jemals Auto gefahren ist, nur weil er es in den letzten Jahren nicht mehr getan hat.

Etwas anderes würde ich bei der Anerkennung von Ausbildungen bzw. Funktionen o.ä. gelten lassen. Wird bei uns immer wieder mal gemacht. Wenn jemand von außerhalb kommt wird während der Probezeit sich eben erstmal angeschaut, ob die Leute als z.B. Truppführer einsetzbar sind oder ob da wo sie herkommen eher die Verantwortung über die Getränke als über Trupps gehabt haben. :-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.112


Dienstjahre - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt