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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Meldepflicht bei HIV / Hepatitis & Co? | 44 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 398252 | ||
Datum | 18.04.2007 19:14 MSG-Nr: [ 398252 ] | 13574 x gelesen | ||
Für Beamte besteht m. E. schon eine Mitteilungspflicht über das jeweilige Landesbeamtengesetz. In Baden - Württemberg hat die Rechtsprechung zu §73 und 74 LBG neben der Beratungs- und Unterstützungspflicht auch die Informationspflicht bejaht. Darunter fallen nicht nur Krankheiten, sondern auch Fahrverbote, laufende Strafverfahren u. a. Da muss dann gemeldet werden, ansonsten verstößt er gegen das LBG! Für Freiwillige gibt es m. W. nach keine Meldepflicht! Mir ist zumindest keine Rechtsgrundlage bekannt, welche den Freiwilligen zur Meldung einer HIV Infektion verpflichtet. Das sollte dann m. E. aus Vernunftsgründen heraus erfolgen! so long Ringo Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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