Hi
Also das ist eigentlich ganz einfach: Dieser gerwerbliche Passus stammt aus der Arbeitszeitrichtlinie der EU genau gesagt der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Hier ist im Artikel 4 ein Schwung von Ausnahmen genannt unter anderem auch die Feuerwehr (Satz5). Im Artikel 5 findest du dann die Altersangaben zum gewerblichen Verkehr.
nächstes mal nutz doch mal den kurzen Dienstweg:-)
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