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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikÜbung zurück
ThemaKleine Umfrage wie ist es bei euch so mit den Übungen??80 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen398521
Datum20.04.2007 09:45      MSG-Nr: [ 398521 ]24971 x gelesen

Die FWDV 2 regelt ja größtenteils Aus- und Fortbildungen mit Abschluß. Diese werden nicht in den Monatsübungen mitgemacht.

Die FwDV 2 regelt die Ausbildung (das sind die Dinge mit Abschluß) und die Fortbildung (das ist das was man so in Übungsdiensten am Standort treibt bzw. treiben sollte). Hinsichtlich der Fortbildung sieht der FwDV 2 für jeden Feuerwehrangehörigen mindestens 40 U-Std. pro Jahr vor.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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