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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Plus verkauft AED | 74 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 398667 | ||
Datum | 20.04.2007 15:59 MSG-Nr: [ 398667 ] | 27350 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Josef Mäschle Mit ist allerdings nicht klar, weshalb der Privatier keine Unterweisung unterhalten soll. Selbstverständlich ist eine Einweisung/Ausbildung (wobei natürlich die Tätigkeiten um den AED herum [HLW] noch wichtiger sind) sinnvoll. Allerdings wären, sofern eine Einweisung nach MGP zwingend zur Anwendung erforderlich ist, öffentliche AED (=PAD) nicht mehr möglich. Denn man könnte nie ausschließen, daß nur eingewiesene Personen diese auch anwenden würden. Noch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden. MkG Sascha | ||||
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