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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 398937 | ||
Datum | 22.04.2007 16:40 MSG-Nr: [ 398937 ] | 12808 x gelesen | ||
Wie wird das bei Euch genahdhabt? Werden Gruppen und Zugführer bzw. Verbandsführer in diese Funktion berufen? Ich meine man ist es nach dem entsprechenden Führungslehrgang ja nicht automatisch. Wer kann die EInsatzleitung in der Gemeinde übernehmen? Das hängt u.U. mit dem Sachverhalt meiner ersten Frage zusammen. Feuer frei! | ||||
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