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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErnennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung45 Beiträge
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP398941
Datum22.04.2007 17:16      MSG-Nr: [ 398941 ]11342 x gelesen

Geschrieben von Thomas MischkerSprich es muss eine Bestellung/Beauftragung vorliegen, da der sogenannte "Beauftragte" ja für den Bürgermeister (im Auftrag) tätig wird.
Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn das nämlich nicht der Fall ist handelt die Person nicht im Auftrag und ist alleine Haftbar. Es ist dann zwingend ein "Einsatzleiter" zu alarmieren, um die Einsatzleitung zu übernehmen. Was ist für den Fall, wenn ein taktischer Trupp alleine ausrückt. Kann der TF dann den Einsatz (der sich nur aus dem einen Trupp rekrutiert) leiten? Ich denke nicht oder?



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