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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 398951 | ||
Datum | 22.04.2007 17:51 MSG-Nr: [ 398951 ] | 11278 x gelesen | ||
Wir gehen mal davon aus, dass beide LG=GF Zug=ZF ausgebildet und bestellt sind. Doch steht niergens, wer die EL hat? Muß die Gemeinde dies in einer Dienstordnung regeln? Oder hat automatisch der Ranghöchste die EL oder der älteste oder wie? Es heißt die EL hat der Bürgermeister (oder stv.) danach der WL (und stv.) usw. Da steht aber nicht wer es nachach ist... Es geht ja hier u.U. auch um rechtliche Auswirkungen. | ||||
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