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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErnennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung45 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398969
Datum22.04.2007 18:26      MSG-Nr: [ 398969 ]11247 x gelesen

Geschrieben von Carmen FuchsWer ist Beauftragter? Das LBKG gibt da nichts her. Da müsste dann die Gemeinde eine Regelung haben?

i.d.R. sollte da eine interen Regelung existieren, in welcher der Bürgermeister seine Befugnisse in dieser Hinsicht an bestimmte Personen abgibt.
Und auch in welcher Reihenfolge.
Sprich
A
Wenn A nicht da B
Wenn A und B nicht da C
....

Oder auch abstrakt.

Verbandsführer
Zugführer
Gruppenführer
in der Reihenfolge ihres Eintrefen an der Einsatzstelle.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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