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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 398969 | ||
Datum | 22.04.2007 18:26 MSG-Nr: [ 398969 ] | 11247 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs Wer ist Beauftragter? Das LBKG gibt da nichts her. Da müsste dann die Gemeinde eine Regelung haben? i.d.R. sollte da eine interen Regelung existieren, in welcher der Bürgermeister seine Befugnisse in dieser Hinsicht an bestimmte Personen abgibt. Und auch in welcher Reihenfolge. Sprich A Wenn A nicht da B Wenn A und B nicht da C .... Oder auch abstrakt. Verbandsführer Zugführer Gruppenführer in der Reihenfolge ihres Eintrefen an der Einsatzstelle. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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