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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 398973 | ||
Datum | 22.04.2007 18:31 MSG-Nr: [ 398973 ] | 11270 x gelesen | ||
Hallo, da stimme ich zu, es ist schon erstaunlich, dass es in unserem schönen Land noch Gesetze gibt, die nicht alles im Detail regeln, wow (Achtung, das war Ironie!), aber da muss es doch auf der Gemeindeebene eine klare Regelung geben, ist ja kein unproblematisches Feld (Haftung, Regress etc. wenn was schiefgeht). Gibts den wenigsten eine AAO, aus der könnte man ja mit einigem guten Willen eine Qualifikation des ersten Einheitenführers ableiten und mal eine andere Frage: hat dann Euer Bürgermeister auch einen Melder und Blaulicht fürs Dienstauto? Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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