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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErnennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung45 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz398975
Datum22.04.2007 18:33      MSG-Nr: [ 398975 ]11272 x gelesen

Geschrieben von Thomas FuchsBeauftragter des Bürgermeisters ist der Wehrleiter.
Ansonsten der Ersteintreffende (örtlich Zuständige) Einheitsführer. Wenn Einheiten größer werden, dann entsprechend ausgebildetes Personal (ZF, VF) oder entsprechend dann der Beauftragte (Wehrleiter)
ACK, die Führungsebenen sollten eingehalten werden...

Gruß
Thomas



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