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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 399004 | ||
Datum | 22.04.2007 19:55 MSG-Nr: [ 399004 ] | 11246 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Fuchs Bei uns gibts da keine Diskussion - zuerst der örtl. WF, kommt der Stützpunkt hinzu, dann der Zug- oder Verbandsführer des Stützpunktes. Aber nur, wenn das FwG die automatische Einsatzleitung durch "fremde" Kräfte (also FüKräfte einer anderen Gemeidefeuerwehr) vorsieht. In Ba-Wü hat alleine der KBM (bzw. der BBM oder LBD) das Recht, die EL zu übernehmen. Selbst wenn 10 Stützpunkte anbderer Gemeindefeuerwehren an der Einsatzstelle aufschlagen hätte solange bis das o.g. passiert die Führungskraft der örtlich zuständigen Gemeindefeuerwehr die Einsatzleitung. Und das kann auch mal nur ein GrFü sein... Dieser kann natürlich eine FüKraft einer anderen Gemeindefeuerwehr bitten, die EL zu übernehmen (was diese auch ablehnen kann), kann diese "Übergabe" aber jederzeit wieder widerrufen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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