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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 399017 | ||
Datum | 22.04.2007 20:57 MSG-Nr: [ 399017 ] | 11292 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mischker Doch ist er... Das ganze dürfte in der Feuerwehrverordnung geregelt sein. Nein, in der FwVO geht es um Führungskräfte nicht die Einsatzleitung, die hat nur der WL oder sein Stv. wenn es nicht anders in einer ANweisung der Gemeinde geregelt ist. | ||||
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