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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Carm8en 8g., Buch / RLP | 399018 | ||
Datum | 22.04.2007 20:58 MSG-Nr: [ 399018 ] | 11268 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Bitte? Wenn die Feuerwehr alarmiert wird, kann man nicht warten, bis der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter vor Ort ist, das muss der vor Ort eintreffende Einheitsführer machen. Das ist richtig, das kann man nicht erwarten, aber der EInheitsführer handelt nicht im Aufrag und ist nicht EL! Eine Regelung der Gemeinde könnte ihn ja solange zum EL machen, bis ein anderer da ist. Aber das geht eben nicht automatisch! | ||||
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