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Feuerwehr-Verordnung
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaErnennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung45 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz399021
Datum22.04.2007 21:06      MSG-Nr: [ 399021 ]11224 x gelesen

Geschrieben von Carmen FuchsNein, in der FwVO geht es um Führungskräfte nicht die Einsatzleitung, die hat nur der WL oder sein Stv. wenn es nicht anders in einer ANweisung der Gemeinde geregelt ist.Wenn nächstes mal bei euch ein Mülleimer brennt, dann ruf mal den WL zur Einsatzstelle, sonst habt ihr anscheinend ja keinen Einsatzleiter (oder wo ist das Problem?). ;-)

Gruß
Thomas



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