Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 399045 |
Datum | 22.04.2007 21:42 MSG-Nr: [ 399045 ] | 11277 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Geschrieben von Carmen FuchsUnd da ist es eben nicht geregelt auch nicht an der Mosel in Burgen, obwohl Euer WL ja nicht weit weg ist... Aus welchem Buch kommst du denn? Und wenn du unseren WL kennst, hast du den schon mal gefragt? Ansonsten schreib mal eine E-mail an die LFKS, die helfen gerne weiter.
Gruß
Thomas
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