Er ist unbestritten EInheitsführer, das Problem kommt in seiner konsequenz erst wenn mehrere EInheiten vor Ort sind. Wir sind uns wohl einig, dass es nur einen EL geben kann. Da liegt der Hase im Pfeffer. Der Einheitsführer muß wissen, dass er kein EL sein kann (es sei denn, die Gemeinde hat es irgendwie geregelt). Er hanldet als EL nicht im Sinne der Gemeinde. Leute wenn alles klappt ist es doch kein Problem. Aber was, wenn der Einheitsführer den EL spielt und dadurch passiert was, weil er eben doch nicht (genug) geeignet war. Der Staatsanwalt hat jede Menge Zeit und die Gemeinde wird sich einen Dreck scheren, zu ihrem Einheitsführer zu halten. Das Gesetz ist da eindeutig.
Also gibt es eine Regelung in der Gemeinde oder nicht.!?
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