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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Verlängerung TF-Ausbildung | 46 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 399101 | ||
Datum | 23.04.2007 09:17 MSG-Nr: [ 399101 ] | 12060 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Michael Bayer Mir sagt es auch nichts, da es eine andere Regelung für ein anderes Bundesland zu seien scheint. Bitte erklärt hier dochmla was da in welchem Bundesland (vermute Baden-Württemberg) verlangt wird und wie diese anscheinende Trennung Ausbildung an "FW-Schule" oder andere Einrichtung und weitere Ausbildung am Standort ausssieht. Ich kenne den Lernzielkatalog Trupmmann NRW, in dem steht: "Hinweise auf Ergänzende Ausbildung: Die Ausbildung ist in der Regel zu ergänzen durch - Ausbildung zum Sprechfunker, - Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, um eine umfassende Tätigkeit in den Funktionen "Truppmann" und "Melder" bei Hilfeleistungen und Löscheinsätzen zu ermöglichen. Hinweise auf weitergehende Ausbildung (Weiterbildung in der Funktion Truppmann) Die Ausbildung zum Truppmann ist nach örtlichen Belangen zu ergänzen durch - Ausbildung in der Absturzsicherung, - Ausbildung in der Technischen Hilfeleistung besonderen Umfangs, - Ausbildung im ABC-Einsatz, - Ausbildung in der ABC-Erkundung, - Ausbildung in der ABC-Dekontamination, - Ausbildung zum Rettungshelfer, sowie andere Fachausbildung nach Bedarf." Ist aber kein Prüfungsvorausetzung für andere Lehrgänge (natürlich Hilfreich, aber egal). Mit freundlichen Grüßen Thobias Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen. Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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