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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Verlängerung TF-Ausbildung | 46 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 399264 | ||
Datum | 23.04.2007 20:47 MSG-Nr: [ 399264 ] | 12128 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thobias Schürmann Mir sagt es auch nichts, da es eine andere Regelung für ein anderes Bundesland zu seien scheint. Sagen wir mal so rum. Das ist eigentlich das, was die FwDV 2 vorsieht. Nicht mehr, nicht weniger. Nur Ihr in NRW gliedert das anders ;-) Die Truppmannausbildung nach FwDV 2 gliedert sich in die Abschnitte 1. Truppmann Teil 1 (Grundausbildung) mit 70h 2. Truppmann Teil 2 (2 Jahre Ausbildungs- und Einsatzdienst) mit 40h/ Jahr = 80h gesamt. In soweit ist das was im LZK Ba-Wü läuft 1:1 FwDV 2. Während dem Truppmann Teil 2 soll (ebenso wie in der DV 2 gefordert) die Ausbildung SprFu und AGT erfolgen. Wie das dann allerdings umgesetzt wird (TrM 1 kombiniert mit SprFu und ggfs. AGT; TrM2 als gesonderte Blockausbildung,..). Und da der TrM Teil 2 i.d.R. nur selten als gesonderter Lehrgang läuft, sondern das wirklich im Ausbildungs- und Einsatzdienst der Wehr integriert ist. Mehr oder weniger. Oft eher weniger. Weil vergessen wird den LZK Ba-Wü in die Hand zu nehmen, damit man mal merkt, was da eigentlich alles dran kommt/ kommen sollte. Deshalb habe ich den Inhalt des LZK Ba-Wü zum TrM Teil 2 den Kommandanten am Ende des TrM 1 zusammen mit den Lehrgangsbescheinigungen in die Hand gedrückt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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