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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Kleine Umfrage wie ist es bei euch so mit den Übungen?? | 80 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 399383 | ||
Datum | 24.04.2007 16:16 MSG-Nr: [ 399383 ] | 24763 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Häfele Zählen Ausbildungen auch in die 40 Stunden mit rein? Also z.B. Truppführer oder MÜB,...? Oder nur reine Übung am Standort? Die FwDV 2 schreibt dazu unter Seite 7 Punkt 1.10 Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Fortbildung am Standort teilnehmen. Daraus schließe ich jetzt ganz einfach mal das die Ausbildung Truppführer, Maschinist, AGT, ABC, etc. nicht zu diesen 40 Stunden zählen. Wobei 40 Stunden ja auch nicht viel sind. Wenn man von 2 Unterrichtstsunden ausgeht, müsste man an 20 Diensten im Jahr teilnehmen, bei 52 Wochen! Diese 2 Stunden sind in der Regel an Wochentagen. Sollte noch eine Übung am Wocheende durchgeführt werden (diese kann man schon mit 4 Stunden ansetzen) kommt man nur noch auf 5 Samstagsdienste und 10 Wochentagsdienste. Nicht zu Ausbildungsvernastaltungen zählen Feuerwehrfeste, Weihnachtsfeiern, Tanz in den Mai, Wacheputzen, Fahrzugewaschen (Fahrzeugpflege mit entladen und beladen des Fahrzeuges ist schon lehrreich aber nur waschen nicht) oder Kameradschaftsidenste. Ich habe schon erlebt das in einigen Feuerwehren durch solche Veranstaltungen viele die 40 Stunden nachweisen konnten. Da wurde der einfachhalt halber jeder Dienst gezählt. Quellen: Alle aktuellen FwDV'en FwDV 2 MKG Thobias Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen. Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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