Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Beschilderung von Hydranten defekt - Wer zuständig ? Wer zahlt ? | 6 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 399448 |
Datum | 25.04.2007 08:16 MSG-Nr: [ 399448 ] | 12750 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo,
Ob die Beschilderung nun noch Pflicht ist oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis. Zumindest sofern die Beschilderung Pflicht ist, ist sie auch Teil der öffentlichen Wasserversorgung. Für diese ist in erster Linie die Verbandsgemeinde zuständig, sie betreibt aber dafür meistens sog. VG-Werke, die die Wasserver- und -entsorgung übernehmen.
Ich vermute aber schon, dass die VG in ihrer kommunalen Selbstverwaltung festlegen kann, woraus sie Geld für die Beschilderung übernimmt. Ob man dafür nun vorher im FW-Bereich mehr einplant oder gleich den FW-Bereich eben um diesen Betrag kürzt, steht auf einem anderen Blatt.
Aber zu einem anderen Punkt:
Geschrieben von Marc BuschmannDie Hydrantenwartung vor dem Winterhalbjahr, sowie die Kontrolle der Hydranten wird durch die Feuerwehren durchgeführt.
Ich wüßte nicht, dass das in den Zuständigkeit der Feuerwehr fällt. Für die Bereithaltung entsprechender Wasserentnahmestellen aus dem öffentlichen Netz sowie auch deren Instandhaltung ist definitiv nicht die Feuerwehr zuständig. Es stellt sich vielmehr sogar die Frage, wer im Falle eines Unfalles (immerhin sind die meisten Hydranten irgendwo mitten auf der Straße) die Haftung übernimmt. Oder bei einer Störung der Wasserversorgung durch für diesen Zweck nicht erlaubten Eingriff der Feuerwehr.
Gruß,
Michael
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|