News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschilderung von Hydranten defekt - Wer zuständig ? Wer zahlt ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Geisenheim / Hessen | 399452 | ||
Datum | 25.04.2007 08:53 MSG-Nr: [ 399452 ] | 13563 x gelesen | ||
Hallo, ihr müsstet eigentlich wissen, dass in Deutschland alles geregelt ist. Die Kommune ist nach dem Landesgesetz verpflichtet, Löschwasser inkl.Entnahmestellen (Hydranten) nach den geltenden Vorschriften zu liefern. Durch die Landesbauordnung werden weitere Vorschriften bezüglich Anzahl der Hydranten und die Liefermenge festgelegt. Eure Kommune bedient sich hierzu eines Zweckverbandes, daher wäre zu prüfen, was in der Verbandssatzung vereinbart wurde. Hierzu gibt es die DVGW Regelwerke, die den Einbau, die Wartung sowie die Kennzeichnung (Hinweisschilder) verbindlich vorschreiben. Es handelt sich hierbei um das Merkblatt W 331, welches in 2006 neu überarbeitet wurde. W 331 "Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten" Ausgabe 11/06, EUR 12,71 für DVGW-Mitglieder, EUR 16,95 für Nicht-Mitglieder Hydranten in Trinkwasserrohrnetzen sind primär für Betriebsmaßnahmen der Wasserversorgungsunternehmen (z. B. Rohrnetzspülung) bestimmt. Sie werden darüber hinaus für Feuerlöschzwecke und für sonstige Benutzungszwecke Dritter, wie z. B. Straßenreinigung, Bauwasserversorgung oder zeitlich befristete Trinkwasserversorgung auf Volksfesten, eingesetzt. Die Abstände von Hydranten im Rohrnetz sind in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten verschieden, liegen in Ortsnetzen aber meist unter 150 Meter. Das nun überarbeitete DVGW-Merkblatt W 331 gilt für die Auswahl, den Einbau und den Betrieb von genormten Hydranten in Wasserverteilungsanlagen im Sinne des DVGW-Arbeitsblattes W 400-1. Schachthydranten und Sonderkonstruktionen von Hydranten sind nicht Inhalt von W 331, jedoch ist für diese, in Bezug auf Betrieb und Hygiene, das Merkblatt sinngemäß anzuwenden. Die Überarbeitung wurde vorgenommen, um aktuellen Entwicklungen im DVGW-Regelwerk - hier seien insbesondere die DVGW-Arbeitsblätter der W 400-Reihe ?Planung, Bau und Betrieb von Wasserverteilungsanlagen" sowie das DVGW-Arbeitsblatt W 392 ?Rohrnetzinspektion und Wasserverluste; Maßnahmen, Verfahren und Bewertungen" genannt - Rechnung zu tragen. So wurde z. B. der im alten W 331 als Orientierungsrahmen vorgeschlagene Überprüfungsturnus von zwei Jahren dem neuen DVGW-Arbeitsblatt W 392 angepasst. Es gilt nach W 392 für Inspektions- und Wartungsmaßnahmen ein Turnus von vier Jahren. Weiterhin enthält W 331 Kriterien, die für die Auswahl von Hydranten herangezogen werden können. Es wird zudem ausführlich auf Einbaugrundsätze (Anordnung im Rohrnetz, Anschluss und Montage) und auf den Betrieb (z. B. Betrieb über Standrohr, Bedienung von Hydranten) eingegangen. Das Merkblatt wurde vom DVGW-Projektkreis ?Armaturen in Wasserversorgungssystemen" unter dem Technischen Komitee ?Bauteile Wasserversorgungssysteme" erarbeitet. Beide DVGW-Gremien weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz DIN-DVGW-konformer Hydranten sowie ein entsprechender Betrieb nach dem DVGW-Regelwerk zu einer sicheren und hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung beitragen und dass nach langjährigen Erkenntnissen bei ordnungsgemäßer Anwendung keine Gefahr der Verkeimung für das Trinkwassernetz besteht. Abschließend der Hinweis, dass die vorgenannten DVGW-Gremien derzeit eine neue Prüfgrundlage für die DVGW-Zertifizierung von Hydranten erarbeiten, basierend auf DIN EN 1074-6 Gruß Thomas | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|