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Niedersächsisches Brandschutzgesetz
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Niedersachsen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschilderung von Hydranten defekt - Wer zuständig ? Wer zahlt ?6 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.399453
Datum25.04.2007 08:59      MSG-Nr: [ 399453 ]12685 x gelesen

Geschrieben von Marc BuschmannIch denke, das stimmt so nicht. Ich glaube es ist sicherlich irgendwo schriftlich/gesetzlich geregelt, wer zuständig ist und wer die Kosten zu tragen hat.
Kommentar zum NBrandSchG zum § 2, 2 (Abwehrender Brandschutz)
Geschrieben von Kommentar NBrandSchG [...]Zur Sicherstellung einer wirksamen Brandbekämpfung hat die Gemeinde zahlreiche Vorkehrungen und Vorbereitungen zu treffen. [...]
Das beinhaltet Ausbildung, Ausrüstung und Geschrieben von Kommentar NBrandSchG [...] Des weiteren ist sicherzustellen, daß jeder Gemeindeteil ausreichend mit Löschmitteln, insbesondere mit Löschwasser versorgt ist. [...]

Also die Gemeinde ist in Nds. schon einmal dafür zuständig. Ob und wie das Schild angebracht und auszusgehen hat weiß nicht. Dafür weiß er hier welche Normen gelten. Kostet aber.

Unsere Schäden melden wir dem örtlichen Wasserversorger. Und der kümmert sich mal mehr mal weniger drum. In den Neubaugebieten werden Gas-, Wasser und Hydrantschilder gar nicht mehr als diese Stecktalfen mit Wechselnummer verbaut. Da wird jetzt einfach eine wetterfeste Folie auf das passende Metallschild geklebt. Ist sicherlich etwas günstiger.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 25.04.2007 04:19 Marc7 B.7, Aach
 25.04.2007 07:43 Benn7i K7., Mengen
 25.04.2007 08:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.04.2007 08:53 Thom7as 7K., Geisenheim
 26.04.2007 20:53 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 25.04.2007 08:59 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus

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