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Medizinproduktegesetz
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
RubrikFirst Responder zurück
ThemaPlus verkauft AED74 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen399619
Datum26.04.2007 10:44      MSG-Nr: [ 399619 ]27177 x gelesen
Infos:
  • 26.04.07 Produktdaten
  • 26.04.07 Empfehlung BAGEH zum AED
  • 26.04.07 HVBG und AED in der Betrieblichen EH

  • Geschrieben von Sascha TrögerNoch eine Frage: Woraus ergibt im MPG eine Einweisungspflicht für Medizinprodukte? Beim Überfliegen konnte ich nichts entsprechendes finden.


    Die BÄK schreibt dazu:

    Voraussetzung für die Anwendung eines AED ist eine Ausbildung gem. § 14 und § 37 Abs. 5 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und 4 und § 5 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), um die Rechtswidrigkeit der Körperverletzung zu rechtfertigen und den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der diese Geräte unterliegen, zu entsprechen.

    Quelle: www.bundesaerztekammer.de


    MkG Sascha


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