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RubrikFirst Responder zurück
ThemaPlus verkauft AED74 Beiträge
AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399641
Datum26.04.2007 11:45      MSG-Nr: [ 399641 ]27275 x gelesen
Infos:
  • 26.04.07 Produktdaten
  • 26.04.07 Empfehlung BAGEH zum AED
  • 26.04.07 HVBG und AED in der Betrieblichen EH

  • Hallo Sebastian,

    wo steht denn, dass es rechtlich gefordert ist, das der AED-Anwender jahrlich geschult worden ist?
    Es beruht "lediglich" auf den Empfehlungen der BAGEH und der BÄK, von Recht ist da keine Rede.

    Zum anderen kann ich es sowohl aus AED-Ausbilder auch als Händler nicht mehr hören,
    wenn die Ausrede kommt, dass für ehrenamtliche Organisationen das Medizinprodukterecht nicht gilt.

    Soll das Ehrenamt Schlampereien (Entschuldigung, das musste sein) entschuldigen?

    Das folgende mag jetzt rechtlich nicht komplett sein, wohl aber zum Nachdenken. Zum Beispiel: Freiwillige Feuerwehr: Eigentümer/Betreiber der Fahrzeuge/Geräte: i.d.R die Kommune,
    auch ehrenamtliche Einsätze werden z.T. in Rechnung gestellt bzw. es ist organisierte Hilfe für Dritte/Dienstleistung im übertragenen Sinne.

    Oder Ortsverein mit den gekreuzten Balken: Ist der Sanitätsdienst, auf dem Sportplatz oder auf dem Fest, für den sich die Kasse wieder füllt, reines Privatvergnügen?

    Erwarten wir da nicht auch Qualität?

    Ein Kunde hat mit von Kontrollen bei ehrenamtlichen Sänitätsdiensten wohl durch die Gewerbeaufsicht berichtet, wo jede Kanüle kontrolliert wurde.

    Michael



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