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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Automatisierte externe Defibrilator (Laiendefibrilator)
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
RubrikFirst Responder zurück
ThemaPlus verkauft AED74 Beiträge
AutorMich8ael8 G.8, Eggenstein-Leopoldshafen / BW399652
Datum26.04.2007 12:19      MSG-Nr: [ 399652 ]27205 x gelesen
Infos:
  • 26.04.07 Produktdaten
  • 26.04.07 Empfehlung BAGEH zum AED
  • 26.04.07 HVBG und AED in der Betrieblichen EH

  • Hallo Sebastian,

    Geschrieben von Sebastian Rakch denke da an viele FF oder hier z.B. die DLRG, die ihr Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät inkl. AED vollkommen unentgeltlich einsetzen und damit nicht zwingend der MPBetreibV unterliegen.


    MPBetreibV

    Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
    § 1

    (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch
    wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt
    sind.

    ...was ist dann versicherungsrechtlich gesehen der Feuerwehrmann/Helfer? Ein Freizeitsportler?

    Michael



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