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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschilderung von Hydranten defekt - Wer zuständig ? Wer zahlt ?6 Beiträge
AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt399731
Datum26.04.2007 20:53      MSG-Nr: [ 399731 ]12839 x gelesen

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Thomas KempenichHierzu gibt es die DVGW Regelwerke, die den Einbau, die Wartung sowie die Kennzeichnung (Hinweisschilder) verbindlich vorschreiben.
Es handelt sich hierbei um das Merkblatt W 331, welches in 2006 neu überarbeitet wurde.
W 331 "Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten"
Ausgabe 11/06, EUR 12,71 für DVGW-Mitglieder, EUR 16,95 für Nicht-Mitglieder


Hallo,

finde ich in diesem W-Regelwerk auch Aussagen zu Art und Pflichtigkeit der kennzeichnung von (Unterflu-)hydranten??

Ich weiss das es für diese "Hydrantenschilder" (u.a.) eine DIN / EN(?) gibt.
Wo steht aber (für eine seit langem laufende Diskussion mit "unserem" Wasserverband) die Festlegung, dass nur Feuerlöschtaugliche Hydranten mit dem (jedem Grundlehrgangsabsolventen bekannten) "Hydrantenschild" gekennzeichnet werden dürfen/sollen und andere (technische) Hydranten eben nicht?!?! Seitens "unseres" Verbandes will man dies nämlich, trotz Hinweis auf die einschlägigen DIN) nicht einsehen sondern plant sogar, an diese "roten" Schilder noch extra "H"-Hinweise anzubringen, wenn der Hydrant wirklich feuerwehrtauglich ist ;-///

Ich dagegen meine, dass auschließlich Hydranten für Feuerlöschzwecke mit diesem Hinweisschild mit rotem Rand gekennzeichnet werden dürfen und technische etc. eben blaue Ränder haben müssen.

danke


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner Greif

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