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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beschilderung von Hydranten defekt - Wer zuständig ? Wer zahlt ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 399731 | ||
Datum | 26.04.2007 20:53 MSG-Nr: [ 399731 ] | 12839 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Thomas Kempenich Hierzu gibt es die DVGW Regelwerke, die den Einbau, die Wartung sowie die Kennzeichnung (Hinweisschilder) verbindlich vorschreiben. Hallo, finde ich in diesem W-Regelwerk auch Aussagen zu Art und Pflichtigkeit der kennzeichnung von (Unterflu-)hydranten?? Ich weiss das es für diese "Hydrantenschilder" (u.a.) eine DIN / EN(?) gibt. Wo steht aber (für eine seit langem laufende Diskussion mit "unserem" Wasserverband) die Festlegung, dass nur Feuerlöschtaugliche Hydranten mit dem (jedem Grundlehrgangsabsolventen bekannten) "Hydrantenschild" gekennzeichnet werden dürfen/sollen und andere (technische) Hydranten eben nicht?!?! Seitens "unseres" Verbandes will man dies nämlich, trotz Hinweis auf die einschlägigen DIN) nicht einsehen sondern plant sogar, an diese "roten" Schilder noch extra "H"-Hinweise anzubringen, wenn der Hydrant wirklich feuerwehrtauglich ist ;-/// Ich dagegen meine, dass auschließlich Hydranten für Feuerlöschzwecke mit diesem Hinweisschild mit rotem Rand gekennzeichnet werden dürfen und technische etc. eben blaue Ränder haben müssen. danke Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif | ||||
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