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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Maibaumwache | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 399781 | ||
Datum | 27.04.2007 09:15 MSG-Nr: [ 399781 ] | 7283 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bauer Ich habe mich schonmal mit jemanden unterhalten, der gemeint hat, es gibt Ausnahmen, da man irgendwie die Personensorge übernehmen kann. Mit wem ich mich nicht schon alles unterhalten habe. Aber im Ernst. Jeder JuLeiCa Inhaber, und den solltet ihr mit einer JF mindestens einmal haben, müsste mal gelernt haben, dass die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten obliegt. Einen Teil dieser Aufsichtspflicht kann man zum Beispiel dem Jugendwart übertragen. Das ist an keine besondere Form gebunden. Kann also mündlich, schriftlich oder einfach nur, dass die Eltern ihren Filius vor der Feuerwache mit ´nem Schlafsack absetzen sein. Allerdings empfiehlt es sich natürlich den Erziehungsberechtigten über die Art, das Programm und auch die Teilnehmer der Veranstaltung zu informieren. Meine Erfahrungen mit Jugendgruppen (immerhin zwölf Jahre lang): Solange nix passiert und sich keiner beschwert ist erlaubt was gefällt. Absichern kann ich mich nur, wenn ich die gestzlichen Vorgaben einigermassen einhalte. Nicht durch ein Schreiben, was versucht gerade diese Gesetze auszuhebeln. Eltern sind da auch gerne mal von akuter Amnesie befallen. "Das das so was ist, hat mir ja keiner gesagt" oder "Hätte ich das gewußt, dann ..." Aber ich komme ja aus dem Bundesland mit dem Wattebäuschchen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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