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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Maibaumwache | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 399828 | ||
Datum | 27.04.2007 13:18 MSG-Nr: [ 399828 ] | 7290 x gelesen | ||
Geschrieben von Jochen Petzinger Das JuSchG kann also nur greifen, wenn der Marktplatz ein gefährdeter Ort ist, also eine Örtlichkeit ist, wie sie in Abschnitt 2 des JuSchG beschrieben wird (Gaststätte nach 23h, Spielhalle, Tanzveranstaltung nach 22h) oder eine klar erkennbare Gefahr für die Jugendlichen von dem Marktplatz ausgeht. Die Maibäume bei uns werden sehr öffentlich aufgestellt. Mit Bierwagen, Bürgermeister und Bürgern. Dann kommen die Hansel aus dem Nachbardorf und denen ist jedes Mittel recht den Baum wie auch immer zu fällen. Und vorrangig natürlich nicht erwischt zu werden. Da stellt sich dann Klein-Hänschen mit 14 Jahren den 125 Kilo schweren Peter aus dem Nachbardorf entgegen und versucht ihn aufzuhalten. Nachts um drei. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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