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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig | 18 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 400853 | ||
Datum | 02.05.2007 17:22 MSG-Nr: [ 400853 ] | 10041 x gelesen | ||
Im Zweifelsfall würde ich im zuständigen Ordnungsamt aufschalgen, die Dinger mitnehmen und fragen.. geht einfach, kostet wenig, spart Ärger ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | ||||
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