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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorJure8k D8., Walldorf / Baden- wü.400857
Datum02.05.2007 17:28      MSG-Nr: [ 400857 ]9949 x gelesen

Da Bengalische Feuer unter das Sprengstoffgesetz fallen, solltest dich in jedem Fall erkundigen.
Das andere wäre ein Verstoss gegen dieses.


Sprengstoffgesetz

Vielleicht hilft dir der Link

Grüße

Jurek



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