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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorKarl8 S.8, Dortmund / NRW400860
Datum02.05.2007 17:34      MSG-Nr: [ 400860 ]9927 x gelesen

Danke für den Hinweis. Der Link verwirrt mich "etwas".
Bist du wirklich sicher, dass diese Seenotfackeln unter das Sprengstoffgesetz fallen? Weil sie ja im normalen Segel laden zu kaufen sind. Dies gilt ja für die "herkömmlichen" Sprengstoffe nicht.

Ich habe davon unabhängig erstmal eine Anfrage beim örtlichen Ordnungsamt und bei der örtlichen Feuerwehr gestellt...

Danke in jedem Fall schonmal für die Hinweise...



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