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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen400909
Datum02.05.2007 21:09      MSG-Nr: [ 400909 ]9681 x gelesen

Geschrieben von Jakob TheobaldDann würden auch die Feuerwehren die regelmäßig Rauchpulver bei Übungen verwenden ohne vorherige Genehmigung durch das Amt für gewerbliche Aufsicht sich strafbar machen.
Also scheint mir Deine Aussage etwas unwahrscheinlich. Im Anhang zum Sprengstoffgesetzt ist genaustens aufgeführt welche Gegenstände, Zubereitungen und Zusammensetzungen unter dieses Gesetz fallen. Bengalkörper fallen, wenn ich mich nicht verlesen habe, in handelsüblichen Mengen nicht darunter.


Nö. Lies dir mal das SprengG sowie die Verordnungen dazu durch, da besonders die Erste §23. Rauchpulver sowie Bengalfackeln haben T1, wenn kein BAM dann auch kein Abbrennen.

MkG
CJ


Freiwillige Feuerwehr Rodheim
Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
- Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
- Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
- Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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