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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400909 | ||
Datum | 02.05.2007 21:09 MSG-Nr: [ 400909 ] | 9681 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Dann würden auch die Feuerwehren die regelmäßig Rauchpulver bei Übungen verwenden ohne vorherige Genehmigung durch das Amt für gewerbliche Aufsicht sich strafbar machen. Nö. Lies dir mal das SprengG sowie die Verordnungen dazu durch, da besonders die Erste §23. Rauchpulver sowie Bengalfackeln haben T1, wenn kein BAM dann auch kein Abbrennen. MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | ||||
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