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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorArne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen400976
Datum03.05.2007 09:49      MSG-Nr: [ 400976 ]9729 x gelesen

Moin!

Das Problem des Abbrennens mal hintenangestellt- theoretisch brauchst Du zum Besitz der Seenotfackeln einen "Pyro-Schein" analog des kleinen Waffenscheins. Ich denke bei der Ausbildung dazu dürfte auch auf die Problematik des Abbrennens eingegangen worden sein.

Pyro-Schein

So wurde es uns zumindest jetzt beim Sportbootführerscheinkurs erklärt.

Aber: Wo kein Kläger-da kein Richter

Grüße, Arne



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