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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig | 18 Beiträge | ||
Autor | Arne8 O.8, Hildesheim / Niedersachsen | 400976 | ||
Datum | 03.05.2007 09:49 MSG-Nr: [ 400976 ] | 9729 x gelesen | ||
Moin! Das Problem des Abbrennens mal hintenangestellt- theoretisch brauchst Du zum Besitz der Seenotfackeln einen "Pyro-Schein" analog des kleinen Waffenscheins. Ich denke bei der Ausbildung dazu dürfte auch auf die Problematik des Abbrennens eingegangen worden sein. Pyro-Schein So wurde es uns zumindest jetzt beim Sportbootführerscheinkurs erklärt. Aber: Wo kein Kläger-da kein Richter Grüße, Arne | ||||
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