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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von Seenotfackeln bei privater Feier - Anmeldung möglich/nötig18 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen400977
Datum03.05.2007 09:58      MSG-Nr: [ 400977 ]9806 x gelesen

Morgen,

Geschrieben von Arne OelkersDas Problem des Abbrennens mal hintenangestellt- theoretisch brauchst Du zum Besitz der Seenotfackeln einen "Pyro-Schein" analog des kleinen Waffenscheins. Ich denke bei der Ausbildung dazu dürfte auch auf die Problematik des Abbrennens eingegangen worden sein.

Pyro-Schein

So wurde es uns zumindest jetzt beim Sportbootführerscheinkurs erklärt.


mit Verlaub - das ist Unfug. Ist aus den verlinkten Quellen aber eigentlich auch ersichtlich. Den sogenannten "kleinen Waffenschein" benötigt man wohl zum Führen von Leuchtkugel-Schussgeräten, nicht aber für Handfackeln.

Die auch schon erwähnten Fallschirm-Signalraketen sind aber offenbar wieder eine andere Baustelle.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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