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Feuerwehrgesetz
Gruppenführer (THW)
RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401212
Datum03.05.2007 22:36      MSG-Nr: [ 401212 ]16858 x gelesen

Geschrieben von Klaus BethgeAlso bei solchen Dingen immer den Ausweis zeigen lassen, hat er den nicht, dann, siehe oben: Polizei

Ich sage nur: Nuhr....


Entweder ich werde auf Grund der Vorschriften des jeweils gültigen FwG tätig. Dann sind die Fronten klar und ich brauche auch keine Polizei.
Rechtsgrundlagen hierzu sollte man ab GrFü aufwärts gelernt haben.

Laternativ werde ich als Amtshilfe für die Polizei tätig, dann brauche ich mir keine Sorgen um die Rechtsgrundlage zu machen, denn das ist bei Amtshilfe Aufgabe der anfordernden Stelle.

Oder es ist weder das eine noch das andere, dann gebe ich dem Anrufer den Tip "gelbe Seiten - Schlüsseldienst", nehme seine Daten für den die Verwaltung auf die ihm dann eine Rchnung stellt und rücke von der immer noch verschlossenen Tür ab.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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