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Feuerwehrgesetz
RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401213
Datum03.05.2007 22:41      MSG-Nr: [ 401213 ]16825 x gelesen

Geschrieben von Dirk JaniakDas wäre m.M.n. ein kostenpflichtiger Einsatz und selbst dann gibt es Firmen die ihren Lebensunterhalt damit verdienen Türen zu öffen.

Das wäre nicht mal ein kostenpflichtiger Einsatz. denn davon steht nichts im FwG unter den "Kannaufgaben".
Sondern schlicht Konkurrenztätigkeit zu gewerblichen Unternehmen.


Geschrieben von Dirk JaniakAnders wäre es allerdings, wenn der Bürger sagen würde:" Ich habe meinen Haustürschlüssel verloren und mein Essen steht noch auf dem Herd". Dies würde dann unter Gefahrenabwehr fallen, oder sehe ich das falsch?

Aufmachen, reingehen, Essen vom Herd nehmen, Türe wieder verschließen, sagen "Sie können jetzt den Schlüsseldienst rufen", einrücken ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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