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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
| Thema | Suche offizielle Befreiung d. Modell Obertdorf v. d. Warnwestenpflicht | 9 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 401236 | |||
| Datum | 04.05.2007 04:44 MSG-Nr: [ 401236 ] | 8320 x gelesen | |||
Kann mir vielleicht jemand helfen? Im Grundsatz ersteinmal nur der Hersteller. Wenn dieser bescheinigt, daß die Bekleidung ab Werk der EN 471 entspricht dann ist ja ersteinmal alles in Ordnung. Es stellt sich nur dann nur die Frage wie lange die Anforderungen der EN 471 erhalten bleiben nachdem die Jacke in Betrieb genommen und in diesem Rahmen z.B. mehrfach verschmutzt und gereinigt wurde. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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