Geschrieben von Jens MeyerGuck dir mal an, was z.B. auf atemschutzunfaelle.de zur G26 zu finden ist:
Der im Grundsatz 26.3 beschriebene Umfang der Untersuchung stellt eine Empfehlung an den untersuchenden Arzt dar, bei der dieser prinzipiell Entscheidungsspielräume hat.
[...] sollte sich jedoch der Untersucher eng an die im G 26.3 formulierten Vorgaben halten.
Quelle: Atemschutzunfaelle.de - Verfasserin: Dr. med. Anette Argo
Unabhängig von einer Urteilsfindung beim Arzt kann ich das auch ohne Mutmaßungen
aus eigener Erfahrung selber bestätigen. Arzt A will/wollte z.B. eine Urin Probe, Arzt B wollte/will diese nicht.
Und siehe was noch auf Atemschutzunfälle.de steht:
3) Untersuchungsumfang
Wie oben angegeben ist der Untersuchungsumfang festgelegt. Er umfasst für alle(!) Feuerwehrleute unter Atemschutz:
? Erhebung der Krankheitsvorgeschichte
? Körperliche Untersuchung
? Sehtest
? Hörtest
? Urinuntersuchung
? Röntgen der Lunge (aber nur alle 6 Jahre)
? Lungenfunktionsprüfung
? Belastungs-EKG
Bei Feuerwehrleuten unter 40 Jahren ist die Leistungsanforderung (!) im Belastungs-EKG höher. Die häufig anzutreffende Meinung, dass ein Belastungs-EKG in diesem Alter nicht notwendig ist, ist schlichtweg falsch! Da es auch bei jüngeren Menschen unerkannte Herz-Kreislauf?Erkrankungen geben kann ist diese Einstellung auch gefährlich!
We sieht es dann aus wenn der untersuchende Arzt keine Urinprobe gemacht hat? Dann ist die G26.3 eigentlich nicht bestanden, da nicht alle Parameter überprüft und erfüllt worden sind, oder?
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