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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Lörrach / BDW | 401403 | ||
Datum | 04.05.2007 17:53 MSG-Nr: [ 401403 ] | 16814 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von Klaus Bethge Das musst DU meine Dienststellenleitung fragen. Grundlage war wohl, einem hilfesuchenden Bürger schnell zu helfen.. Und Du hast brav immer die Befehle ausgeführt ohne mal kurz an die gültige Rechtslage zu denken? Mutig (oder übermutig?). Geschrieben von Klaus Bethge Eben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen. Na jetzt aber. Was ist wenn der Inhaber des Ausweises auch einen Reisepass hat und aus irgend einem Grund nur in diesen Reisepass die Adresse beim Umzug hat ändern lassen?? Geschrieben von Klaus Bethge Außerdem vergisst DU, das die BF eine Vollzugsbehörde ist. Was Dich NICHT berechtigt, bei irgendwem die Tür zu öffnen. Ganz zu schweigen von der Türöffner für den Vermieter beim Mietnomaden. Da brauchst Du einen vollstreckbaren Titel... Gruss Christian ------------------------------------------------- ... meine Meinung... Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann. (Deutsches Sprichwort) TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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