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RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401432
Datum04.05.2007 18:51      MSG-Nr: [ 401432 ]16775 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Andreas DovernSicherung der Wohnung vielleicht? ;-)
DAS ist nämlich im Anschluss KEINE Arbeit der Feuerwehr...

Richtig, aber das ist nicht immer erforderlich, z. B.
- Vor Ort hat sich die Türöffnung nach weiterer Erkundung erübrigt.
- Wohnung wurde ohne Beschädigung der Tür geöffnet und kann wieder ordnungsgemäß verschlossen werden
- Ein anderer Wohnungsberechtigter, ggf. nach Absprache mit dem Patienten, ist vor Ort
- ...

Deshalb kann ich auf eine Pauschalarmierung der Polizei verzichten und fordere diese erst bei Bedarf an, wenn wirklich keine andere Möglichkeit besteht.


Gruß
Markus

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