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RubrikAusbildung zurück
ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW401529
Datum05.05.2007 10:12      MSG-Nr: [ 401529 ]16703 x gelesen

Tach,

Geschrieben von Klaus BethgeGeschrieben von Christian Tonner
a jetzt aber. Was ist wenn der Inhaber des Ausweises auch einen Reisepass hat und aus irgend einem Grund nur in diesen Reisepass die Adresse beim Umzug hat ändern lassen??

Au wire.. Solltest zu zufällig im Besitz eines solchen Dokumentes sein, dann schau hinein und Du wirst voller Staunen feststellen, dass da gar keine Adresse drin steht. Nur die ausstellende Gemeinde.


Ach wirklich? Mensch das fällt mir jetzt erst auf.

Spass beiseite: Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe: sie/er zeigt dir den alten Personalausweis mit alter Adresse und so öffnest Du ihm die Tür seiner alten Wohnung.

Und nun?

Geschrieben von Klaus BethgeGeschrieben von Christian Tonner
Was Dich NICHT berechtigt, bei irgendwem die Tür zu öffnen.

Wo steht das geschrieben?? Bitte Gesetzestext?!


Anders herum: wo steht das Du es darfst??

Gruss
Christian


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... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

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