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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 401533 | ||
Datum | 05.05.2007 10:28 MSG-Nr: [ 401533 ] | 16720 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Tonner Spass beiseite: Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe: sie/er zeigt dir den alten Personalausweis mit alter Adresse und so öffnest Du ihm die Tür seiner alten Wohnung. Habe ich jetzt Flott auf der Brille?? Lies Deinen Trhead noch einmal, speziell die Passage mit dem Reisepass.. Geschrieben von Christian Tonner Anders herum: wo steht das Du es darfst?? Anders herum wird ein Schuh da draus: Verboten ist, was durch das Gesetz ausgeschlossen wird.. Siehe dazu meine Passage im Trhead von 09.33, die Sache mit dem Rechtsamt Etwas fiel noch ein: Hier wird immer auf die Aufgabe der Gefahrenabwehr der Feuerwehren abgehoben. Für die BF aber ist richtig: Sie sind ein städtisches Amt und der Dienstherr kann ihnen weitere Aufgaben übertragen. So kenne ich eine Wehr (nicht Hannover), da machten die Kollegen den sogenannten "Lampendienst". Was heißt: sie fuhren die Verkehrsampeln ab und wechselten die durchgebrannten Birnen (das elektrische Obst, hi) frohes sonniges Wochenende Klaus | ||||
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