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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema'Sonnenblenden-Blaulicht' zulässig?8 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen401651
Datum05.05.2007 23:38      MSG-Nr: [ 401651 ]8929 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Gerhard PlumWenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? (...)
Vorschriften besagen ja, dass der Verkehr "Rundherum gewarnt" werden soll. Ist es deshalb möglich, dass man ausschließlich ein Blaulicht an der Beifahrersonnenblende anbringt?

Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut.


... es gilt noch immer, dass das Blaulicht in 120° Winkel von der Fahrzeuglängsachse sichtbar sein muss, .h. nur im Heck ist ein Totbereich von 120° zulässig.

Geschrieben von Gerhard PlumDie Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech.

... geht in D nur über Ausnahmegenehmigung ... und da auch nur zusätzlich. Und Sonnenblende ist m.W. Anhaltesignalgeber

Geschrieben von Gerhard PlumIch möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut.

... dazu hat man irgendwann mal die Magnetaufsetzleuchte erfunden

Gruss
Gerhard



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