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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Sonnenblenden-Blaulicht' zulässig? | 8 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 401651 | ||
Datum | 05.05.2007 23:38 MSG-Nr: [ 401651 ] | 8929 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Plum Wenn man eine Blaulichtberechtigung erhält, ist man dann daran unbedingt gebunden, eine Rundumkennleuchte, bzw. einen Stroboskop zu verwenden? (...) ... es gilt noch immer, dass das Blaulicht in 120° Winkel von der Fahrzeuglängsachse sichtbar sein muss, .h. nur im Heck ist ein Totbereich von 120° zulässig. Geschrieben von Gerhard Plum Die Polizei verwendet bereits seit längerem Blitzer im Windschutzschreiben- bzw. Sonnenblendenberech. ... geht in D nur über Ausnahmegenehmigung ... und da auch nur zusätzlich. Und Sonnenblende ist m.W. Anhaltesignalgeber Geschrieben von Gerhard Plum Ich möchte ungern mit meinem Pkw mit einer Rundumkennleuchte rumfahren und auch alles weitere wird sehr dezent eingebaut. ... dazu hat man irgendwann mal die Magnetaufsetzleuchte erfunden Gruss Gerhard | ||||
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